Unfall mit Hund – so handelst Du im Ernstfall

 

Unfall mit Hund – so handelst Du im Ernstfall

Du gehst mit Deinem Hund spazieren, hast gerade eine schöne Runde gedreht, und plötzlich reißt sich Dein Hund los. Er läuft auf die Straße und schließlich vor ein Auto. Ein Schock, denn in den meisten Fällen kann auch ein aufmerksamer Autofahrer nicht mehr schnell genug reagieren, um den Unfall zu verhindern. Außerdem besteht immer die Gefahr, dass Dein Hund als passiver Mitfahrer zum Unfallopfer wird, wenn Du selbst Auto fährst. Gedanken, mit denen wir uns eigentlich gar nicht beschäftigen wollen, die aber dennoch wichtig sind. Wie verhalte ich mich in einem solchen Fall richtig? Wer trägt am Ende die Kosten? All das haben wir heute für Euch zusammengefasst.

 

Was tun bei einem Unfall mit Hund?

Das oberste Gebot in einem solchen Fall lautet: Ruhe bewahren! Auch, wenn das im Moment schwer erscheint, sollten einige Sofortmaßnahmen umgehend ergriffen werden:

       Absicherung der Unfallstelle

       Versorgung von verletzten Menschen

       Betreuung des involvierten Hundes

       Rettungsdienst & Polizei benachrichtigen

Der Mensch hat bei einem Unfall immer Vorrang. Für das gesamte Unfallgeschehen ist es wichtig,
die Unfallstelle als erstes mit einem Warndreieck abzusichern und sich selbst eine gut sichtbare
Warnweste anzuziehen (wenn möglich). Zusätzlich empfiehlt es sich, die Warnblinkanlage des
Fahrzeugs einzuschalten. Vergewissere Dich nun, dass alle am Unfall beteiligten Personen
unverletzt sind und leiste – wenn nötig – Erste Hilfe. Erst dann sollte die Polizei und der
Rettungsdienst verständigt werden. Frage, wenn es Dir möglich ist, umstehende Menschen
um Hilfe. Diese können, während Du Dich um das Geschehen kümmerst, bereits die Polizei
und den Rettungsdienst benachrichtigen.

 

Wie reagiert man richtig, wenn ein Hund durch einen Unfall verletzt wurde?

Jeder Hund stellt nach einem Unfall eine nicht berechenbare Gefahr dar, die Du nicht unterschätzen solltest. Wenn möglich solltest Du daher eine dicke Decke oder Handschuhe nutzen, um einen fremden Hund anzufassen. Denn durch den Schock oder eventuelle Schmerzen könnte er möglicherweise um sich beißen.

Ist der Hund weiterhin angeleint, nimm vorsichtig die Leine auf und rede beruhigend auf das Tier ein. Wenn Du die Möglichkeit hast, binde den Hund an einem sicheren Ort fest, bis sein Halter aufgefunden wird. Ist Dein eigener Hund verletzt findet er bei Dir die meiste Sicherheit.

Liegt der Hund dagegen auf der Straße, solltest Du ihn vorsichtig anheben und an den Rand der Straße tragen. Größere Hunde werden vorsichtig auf eine Decke gelegt und schließlich an den Straßenrand gezogen.

Wichtig zu wissen: Auch wenn der Halter nicht auffindbar ist, sollte der Hund nie allein am Unfallort zurückgelassen werden. Wenn die Polizei alle Daten aufgenommen hat, bringe ihn schnellstmöglich zum Tierarzt. Diesen kannst Du vorher schon telefonisch informieren. Das würdest Du Dir für Deinen Vierbeiner auch wünschen, oder?

 

Wie sichere ich meinen Hund nach einem Unfall?

Nicht immer läuft ein Hund direkt vor das Auto. Andere sind passiv am Unfall beteiligt, indem sie im Auto mitfahren, das seinerseits in einen Unfall verwickelt wird. Ist dies der Fall, sind die Folgen oft gravierend, denn noch immer sichern viele Menschen ihren Vierbeiner innerhalb des Autos unzureichend.
Kommt es zu einem Unfall, gilt auch hier der Grundsatz: Vorrang für den Menschen. Ist dieser Schritt getan, kann man sich um den eigenen Hund kümmern.
Das bedeutet im Einzelnen:

       Wenn Dein Hund noch auf den Beinen ist, muss er umgehend sicher angebunden werden.

       Ist Dein Hund verletzt, muss er so schnell wie möglich zu einem Tierarzt gebracht werden.

 

Wer übernimmt die Tierarzt-Kosten bei einem Unfall?

Die gesetzliche Grundlage, wer die Folgekosten zu tragen hat, ist im § 833 des BGB geregelt. Dieser besagt, dass der Tierhalter verpflichtet ist, den Schaden zu ersetzen. Hierbei geht es darum, dass durch das Tier des Halters die Gesundheit oder der Körper eines Menschen verletzt oder gar ein Mensch getötet wurde. Gleiches gilt, wenn eine Sache beschädigt wurde.

Das bedeutet, dass im Falle eines Unfalls immer der Tierhalter für das Tier verantwortlich ist. Dabei spielt es keine Rolle, ob es sich um Tierarztkosten für den verletzten Vierbeiner oder um ein Auto handelt, welches beim Unfall beschädigt wurde. Gleiches gilt, wenn bei dem Unfall eine Person verletzt wurde.

In manchen Fällen trägt ein Autofahrer jedoch eine Mitschuld und erklärt sich bereit, die Tierarztkosten mitzutragen. Dazu ist jedoch keiner verpflichtet. Weitere Infos zu der Rechtslage bei einem Unfall gibt es auf bussgeld-info.de.

 

Was deckt die Hundehaftpflichtversicherung ab?

Kommt es zu einem Unfall mit einem Hund, kommen auf den Tierhalter oft hohe Kosten zu. Diese entstehen nicht nur durch die tierärztliche Versorgung des Hundes. Auch für alle durch den Unfall entstandenen Kosten muss er aufkommen. Dazu gehören Schäden am Unfallfahrzeug, sowie Schadensersatz oder Schmerzensgeld, wenn bei dem Unfall ein Mensch verletzt wurde. Für solche Schäden kommt in der Regel die Tierhalterhaftpflicht-Versicherung auf. Sie ist in vielen Bundesländern Deutschlands bereits Pflicht.

Dabei spielt es keine Rolle, ob der Hund angeleint war oder nicht und ob er von einem Dritten oder vom Halter selbst beaufsichtigt wurde. Wenn der Unfallhergang genau erklärt wird, übernimmt die Versicherung in der Regel die entstandenen Kosten. Wichtig ist, dass die Versicherung eine ausreichende Deckungssumme hat. Diese beträgt im Regelfall zwischen fünf und zehn Millionen Euro.

 

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