Radfahrer und Hund – So sind die Regeln

Radfahrer und Hunde

Ohne Frage, die Gemeinschaft der Radfahrer ist rasant gewachsen. Auf vielen Fernwander- oder Radwegen ist es bei gutem Wetter gar nicht mehr möglich, einen Hund freilaufen zu lassen und das sollten wir auch dann nicht tun, selbst wenn unser Hund nicht die Tendenz hat, plötzlich zum gegenüberliegenden Wegesrand zu laufen. Dafür gibt es mehrere Gründe:

  • Kleinere Kinder, ungeübte Radfahrer, Radfahrer mit gesundheitlichen Einschränkungen und höherem Lebensalter reagieren langsamer, ggf. auch ungeschickter und können sich bei Stürzen sehr schwer verletzen
  • Rennradfahrer sind mitunter sehr schnell unterwegs 
  • Es sind Radlergruppen unterwegs, bei denen die hinteren zu spät erkennen, dass vor ihnen ein freilaufender Hund unterwegs ist.
  • Auf Waldwegen ist mit Mountainbikern zu rechnen. Auch legal angelegte„Trails“ können die Wanderwege kreuzen, ein vorauslaufender oder langsam nachfolgender Hund wird möglicherweise zu spät erkannt, weil Büsche ihn verdecken

Natürlich haben auch Radfahrer sich an Regeln zu halten und Fußgänger – auch Hunde – nicht zu gefährden. Wenn es kracht ist es aber zu spät. Deshalb: Risiken kennen und vorsorglich vermeiden. Beim nächsten nicht so sonnigen Tag ist bestimmt wieder mehr Platz fürs Laufenlassen.

Wieso klingeln die nicht?

Die Fahrrad“klingel“ ist Pflicht. Um was es sich genau handelt, ist jedoch nicht genau definiert. Radfahrer, die bevorzugt schnell unterwegs sind, nutzen zunehmend batteriebetriebene „Klingeln“, die z.T. extrem laut sein können. Dafür haben sie einen guten Grund, denn immer mehr Fußgänger und Jogger sind mit Kopfhörern unterwegs und hören die normale Klingel nicht. Solche Klingeln können sehr unangenehm laut sein und auch den Hund möglicherweise erschrecken. Deshalb: Musikhören und Spaziergang mit Hund passen wirklich gar nicht zusammen. 

Radfahrer sind nicht verpflichtet, vor dem Überholen zu klingeln. Es wäre aber schön, wenn sie es tun, schließlich können Fußgänger sich nicht ständig umsehen. Nicht? Stimmt nicht ganz. Gehen wir von einem kombinierten Rad-Fußweg aus, müssen beide darauf achten, dass es nicht zu einem Zusammenstoß kommt. Das bedeutet, der Radfahrer sollte sich möglichst bemerkbar machen und mit angemessenem Abstand und Tempo überholen. Der Fußgänger soll seinerseits nicht in Schlangenlinien über den Weg laufen. Das Rechtsüberholverbot gilt hier übrigens nicht. Wenn der Fußgänger rechts mehr Platz lässt, wird ihn der Radfahrer wahrscheinlich auch rechts überholen. Eine grundsätzlich gute Idee ist, immer mit Radfahrern zu rechnen und einfach ausreichend Platz zu lassen. Rasantes Vorbeizischen ist allerdings auch extrem unsportlich und wird unter organisierten Radfahrern geächtet. Ganz besonders, wenn Kinder oder Hunde auf den Wegen unterwegs sind.

Achtung: Mountainbike-Trails sehen aus wie spannende Spazierwege und tolle Übungsflächen für Hundefreunde. Sie sind aber Mountainbikern vorbehalten. Die Benutzung zu Fuß ist wirklich gefährlich, ganz besonders auf kurvenreichen Strecken. Mountainbiker meiden ihrerseits stark frequentierte Wanderwege, die ihnen zumeist sowieso zu langweilig sind. Auch in Moutainbike-Kreisen gilt: Rücksicht und Toleranz gegenüber Wanderern und Reitern ist oberstes Gebot. Menschen, die sich nicht an Regeln halten, gibt es leider überall. Gehen wir einfach mit gutem Beispiel voran.

Und wenn der Hund am Rad mitläuft? 

Für sportliche, gesunde Hunde ist das bei angemessenen Temperaturen eine feine Sache. Für kleine Hunde gibt es den DOGSTYLER(R) für das Rad.

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