Leinengebot ist keine behördliche Willkür

Es sollte selbstverständlich sein: Der Hund darf nur dort ohne Leine laufen, wo es auch erlaubt ist. Deshalb: Erkundige dich bei deiner Gemeinde! Das Verbot des Freilaufs ist keine behördliche Willkur, sondern eine Entscheidung auf der Basis verschiedener Voraussetzungen.

Das heißt: Es gibt oft nicht nur einen verflucht guten Grund dafür, wenn das Laufenlassen nicht gestattet ist. Bedenke bitte auch, dass das Leinengebot auch bedeutet, dass sich andere darauf verlassen dürfen, dass auf dieser Fläche oder auf diesen Wegen kein freilaufender Hund unterwegs ist. Niemand hat das Recht, sich darüber hinwegzusetzen. Ähnlich, wie du auf dem Bürgersteig sicher vor motorisierten Fahrzeugen bist – sein solltest.

Wichtig: Halsband und Geschirr müssen passen und auch halten. Hier gibts hilfreiche Tipps.

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